Seit 25. Mai 2018 bietet die DSGVO (Datenschutz Grundverordnung) die Grundlage für den Datenschutz in der Europäischen Union. Damit wurden alle Unternehmen verpflichtet sich um den Schutz der personenbezogenen Daten Gedanken zu machen und vor allem welche Daten gespeichert werden. 

Um allen Anforderungen auch gerecht zu werden, bedarf es einer Person, die die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften überwacht. Grundsätzlich kann jedes Unternehmen selbst entscheiden, ob der Verantwortliche für den Datenschutz intern oder extern realisiert wird. 

Die umfangreiche und komplexe Tätigkeit kann zwar von einem internen Mitarbeiter übernommen werden. Aber der entsprechende Mitarbeiter benötigt über eine entsprechende Ausbildung sowie Zertifizierungen. Der externe Datenschutzbeauftragte wird im Rahmen eines Dienstleistungsverhältnisses für ein Unternehmen täig und kann so die Aufgabe des betrieblichen Datenschutzbeauftragten übernehmen.

Externer Datenschutzbeauftragter

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